Geschwindigkeitsmessungen der Stadt Baden-Baden rechtswidrig

Die Geschwindigkeitsmessungen mit dem Überwachungsgerät des Typs „PoliScan speed“ durch die Stadt Baden-Baden sind rechtlich nicht haltbar. Ein von der Rechtsanwaltskanzlei Kuld, Bohnert & Kollegen in Auftrag gegebenes Gutachten zur Überprüfung einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich B 500 Europastraße, Höhe Arge, Cité (Kreisel) kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Stadt Baden-Baden vorgenommene Messung aus mehreren Gründen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält und das Messergebnis nicht korrekt ermittelt wurde.

Betroffen sind hiervon Hunderte Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie zahlreiche Gäste.

Im Einzelnen:

  • Bei dem von der Stadt eingesetzten Gerät wurde sachverständigerseits festgestellt und von der Herstellerfirma Vitronic bestätigt, dass eine Verzögerung bei der Fotoherstellung auftreten kann, die sich von 0,04 s bis auf 0,21 s verlängert. Es ist damit nicht auszuschließen, dass ein tatsächlich gemessenes Fahrzeug den Fotobereich bereits verlassen hat, und ein nachfolgendes (nicht gemessenes) Fahrzeug fotografisch erfasst wird. Dieser Umstand betrifft die von der Stadt Baden-Baden für dieses Gerät eingesetzte Software 1.5.5.
  • Die korrekte Einrichtung der Messanlage wird von der Stadt Baden-Baden nicht dokumentiert, so dass die vorgenommenen Messungen bereits dem Grunde nach unverwertbar sind.
  • Während des Messverlaufs verschiebt sich die Abtastebene an dem gemessenen Fahrezug, wodurch es zu Fehlern bei den Messentfernungen und daraus folgende zu falschen Messergebnissen kommt.

Die Stadt Baden-Baden kassiert damit Bußgelder von Bürgerinnen und Bürgern, ohne jede rechtliche Grundlage, in dem Wissen, dass die durchgeführten Messungen nicht mehr dem Stand einer technisch einwandfreien Messung entsprechen.

Sven Bohnert
Rechtsanwalt