Das „Bermuda-Dreieck“ Deutsche Telekom

Die Telekom verschickt an Ihre Kunden Tag für Tag Rechnungen in nicht unerheblichem Umfang. Für den Kunden sind diese Rechnungen oft nicht nachvollziehbar. Insbesondere die Abrechnung der Kosten für den Internetzugang sind, sofern eine Flatrate nicht vorhanden ist, kaum vom Kunden zu verstehen. Oftmals wird der Kunde dann aufmerksam, wenn die Abrechnung der Internetkosten einen "Ausreißer nach oben" enthält. Dann beginnt unter Umständen der "Leidensweg" des Telekom-Kunden im Umgang mit der Telekom AG. Die Versuche, die nach Auffassung des Kunden nicht korrekte Abrechnung einer Aufklärung zuzuführen, werden von der Telekom AG in der Regel mit folgender Formulierung vom Tisch gewischt:

"…vielen Dank für Ihre Nachricht vom … . Gerne haben wir Ihre Rechnung für Sie geprüft. Dabei haben wir die unter Ihrer T-Online Nummer ermittelten Nutzungsdaten nochmals berechnet und konnten keine Abweichung gegenüber dem genannten Rechnungsbetrag feststellen – somit ist dieser aus unserer Sicht korrekt."

Danach versucht der Betroffene in der Regel per Mail oder per Brief weiter mit der Telekom AG in Kontakt zu treten, was jedoch in der Sache nicht wirklich hilft.

Viele Kunden gehen dann dazu über, den von ihrem Konto durch die Telekom AG eingezogenen Betrag von der Bank zurückholen zu lassen. Dies ist grundsätzlich richtig. Sie müssen jedoch beachten, dass die Telekom AG aufgrund Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt ist, den Anschluss bei einem erheblichen Zahlungsrückstand (ca. 75,00 Euro) zu sperren. Begegnen Sie dem, in dem Sie den unstreitigen, in den vergangenen drei Monaten durchschnittlichen Betrag, in jedem Fall zur Zahlung anweisen.

Sie sollten dann per Telefax an die Telekom AG darauf hinweisen, dass Sie im Falle der Sperrung sofort gerichtliche Hilfe zur Entsperrung des Internetzugang (und gegebenenfalls auch des Telefonanschlusses) in Anspruch nehmen werden.

Kommt es dann trotzdem zu einer Sperrung, suchen Sie unverzüglich einen Anwalt auf.