Gegen die Erhebung von Gebühren durch die Banken für die unaufgeforderte Übersendung von Bankauszügen hat die Verbraucherzentrale (vzbv) vor dem Landgericht Frankfurt am Main geklagt.
Das Landgericht (Az. 2-25 O 260/10) folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale und entschied, dass die Erhebung von Gebühren beim Bankkunden unzulässig sei. Die Klage richtete sich gegen die Deutsche Bank, die hiergeben keine Berufung einlegte.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Sollte Ihre Bank ebenfalls Gebühren in diesem Zusammenhang erheben, können sie diese unter Verweis auf das obige Urteil zurückfordern.
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