Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst Recht des Handelsstandes, Rechtsformwahl Recht der Handelsgeschäfte und Internationales Kaufrecht, Recht Kapital und Konzerngesellschaften.
- K – Kapitalgesellschaften, Konzernrecht,
- P – Personengesellschaften
- I – Insolvenzrecht (insb. mit Bezügen zum Gesellschaftsrecht)
- U – Umwandlungsrecht und Unternehmenskauf
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