Das Amtsgericht Bühl hat eine Klage der bundesweit bekannten Abmahnkanzlei Baumgarten und Kollegen aus Berlin gegen die von uns vertretene Beklagte abgewiesen und ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil aufrecht erhalten. Hiergegen wurde durch die Abmahnkanzlei Baumgarten und Kollegen, die die Firma Telepool GmbH vertreten hat, Berufung zum Landgericht Mannheim eingelegt.
Die Berufung wurde sodann zurück genommen.
Das Urteil des Amtsgericht Bühl ist damit Rechtskräftig.
Das Urteil im Volltext ist durch Klicken auf den nachfolgenden Link abrufbar:
Urteil Amtsgericht Bühl zum Urheberrecht
Leider müssen wir uns immer wieder für unserer Mandanten mit solchen Abmahnungen auseinandersetzten.
Leider ist es auch so, dass der Gesetzgeber der Abzocke durch bundesweit bekannte Abmahn-Anwälte keinen Riegel vorschiebt.
Wie in jedem Berufsstand gibt es eben auch hier „schwarze Schafe“.