Erbrecht – Praxistipp:

Wie beantrage ich einen Erbschein?

Um einen Erbschein zu beantragen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  1. Informieren Sie sich über die Zuständigkeit: Je nach Bundesland ist entweder das Nachlassgericht oder das Amtsgericht für die Ausstellung des Erbscheins zuständig. Informieren Sie sich daher zunächst, welches Gericht für den letzten Wohn- oder Aufenthaltsort des/der Verstorbenen zuständig ist.
  2. Unterlagen: Um einen Erbschein beantragen zu können, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, wie zum Beispiel den Personalausweis oder Reisepass des Erblassers, den Sterbe- oder Todesfallbescheinigung, das Testament oder den Erbvertrag (falls vorhanden) sowie gegebenenfalls weitere Dokumente – Personenstandsurkunden -, die das Erbrecht betreffen können.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Gericht: Rufen Sie beim Nachlassgericht oder Amtsgericht an und vereinbaren Sie einen Termin zur Beantragung des Erbscheins. Fragen Sie auch nach den genauen Unterlagen, die Sie mitbringen müssen. Das Gericht ist verpflichtet, den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu Protokoll zu nehmen (§ 25 FamFG).
  4. Gebühren für den Erbschein:
    Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.
  5. Mit dem Erbschein können Sie dann Ihre Erbansprüche geltend machen und den Nachlass regeln.

Beachten müssen Sie aber, dass gegebenenfalls auch andere Personen der Auffassung sind, Erbe geworden zu sein. In diesem Fall könnte das Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins streitig geführt werden müssen.

Wir empfehlen daher bereits vor der Beantragung rechtlichen Rat einzuholen.