Pflichtteilsverzicht – Erbrecht – Erklärung und Hinweise

Ein Pflichtteilsverzicht ist eine Vereinbarung, bei der ein potenzieller Erbe, sofern er zum gesetzlichen Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichtet. Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, den nahe Angehörige (z.B. Kinder, Ehepartner) erhalten, auch wenn sie im Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt wurden.

Beim Pflichtteilsverzicht sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Formvorschriften: Ein Pflichtteilsverzicht muss schriftlich erfolgen und notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten den Verzichtstext vor dem Notar unterzeichnen.
  2. Freiwilligkeit: Ein Pflichtteilsverzicht muss freiwillig erfolgen und ohne Zwang oder Täuschung. Es darf keine unangemessene Benachteiligung vorliegen.
  3. Ausgleich: Wenn Sie auf Ihren Pflichtteil verzichten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie angemessen abgefunden werden. Dies kann durch eine finanzielle Entschädigung oder andere Vermögenswerte geschehen.
  4. Zeitpunkt: Der Pflichtteilsverzicht kann entweder vor oder nach dem Erbfall erfolgen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
  5. Rechtsberatung: Da ein Pflichtteilsverzicht weitreichende Konsequenzen für Sie und Ihre Abkömmlinge haben kann, ist es empfehlenswert, sich von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Erbrecht beraten zu lassen. Diese/r kann Ihnen helfen, die rechtlichen Auswirkungen zu verstehen und Ihre Interessen zu schützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zum Pflichtteilsverzicht je nach Land unterschiedlich sein können. Ist also unter Umständen Auslandsvermögen betroffen, wäre dem in einem Pflichtteilsverzicht unter Umständen Rechnung zu tragen. Mit den ausländischen erbrechtlichen Regelungen sind Fachanwälte für Erbrecht durch die gesetzliche Fortbildungspflicht vertraut.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen des Vorsorge- und Erbrechts.

Ihre Rechtsmanufaktur
Rechtsanwalt Sven Bohnert
Fachanwalt für Erbrecht