Unwirksame Klausel der LBS LandesbausparkasseBaden-Württemberg

– Tausende von Bausparverträgen hiervon betroffen!

Meine Kanzlei, Die Rechtsmanufaktur, Anwaltskanzlei Kuld & Bohnert, hat ein
obsiegendes Urteil gegen die Landesbausparkasse Baden-Württemberg erstritten.

Hintergrund ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Landesbausparkasse, wonach diese das Bausparkonto des Kunden mit einer jährlichen
Gebühr belasten kann. Folge hiervon ist, dass das Bausparguthaben um diese Gebühr
erleichtert wird und die Zinsen auf das Bausparguthaben falsch berechnet sind.

Die Landesbausparkasse war in dem Verfahren anwaltlich vertreten. Der Anwaltskollege
hatte allerdings die Weisung, keinen Antrag zu stellen, so dass es zu dem vorliegenden
Versäumnisurteil kam. Hiergegen wird die Landesbausparkasse nicht vorgehen, da das
Gericht bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, dass die Klausel in
den Vertragsbedingungen unwirksam ist.

Wir empfehlen Ihnen daher, überprüfen Sie Ihren Vertrag und fordern die unberechtigt
einbehaltenen Gebühren zurück sowie eine Neuberechnung Ihrer Bausparsumme.

Ihre Rechtsmanufaktur

PDF zum Download – Urteil gegen Landesbausparkasse (Versäumnisurteil 08. August 2023)