Erbrecht – Praxistipp:

Wie errichte ich ein Testament?

Um ein Testament zu errichten, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Was wollen Sie mit einem Testament erreichen?
    Überlegen Sie, wie Sie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilen möchten. Wollen Sie bestimmte Personen oder Organisationen als Erben einsetzen? Wer soll wenig oder überhaupt nichts erhalten. Gibt es Personen, die Anspruch auf einen sog. Pflichtteil haben?
  2. Art des Testaments:
    Es gibt verschiedene Arten von Testamenten.
    Mögliche Testamente sind
    • das eigenhändige Testament,
    • das notarielle Testament
    • oder das öffentliche Testament
    Informieren Sie sich über die Unterschiede und der Bedeutung sowie der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Formen.
  3. Formulieren Sie zunächst einmal in eigenen Worten für sich selbst den Text des Testaments bzw. Ihre Vorstellungen.
  4. Eigenhändiges Testament: Wenn Sie ein eigenhändiges Testament erstellen möchten, schreiben Sie den Text eigenhändig und unterschreiben Sie am Ende. Verwenden Sie kein Maschinen- oder Druckschrift. Das Testament sollte mit Ort und Datum versehen sein.
  5. Aufbewahrung des Testaments: Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf. Fertigen Sie Kopien des aktuellen Testaments und händigen diese an Personen Ihres Vertrauens – gegebenenfalls verschlossen – aus.
    Informieren Sie gegebenenfalls Vertrauenspersonen oder Ihren Anwalt über den Aufbewahrungsort.
  6. Aktualisierung des Testaments: Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Testament und aktualisieren Sie es bei Bedarf. Änderungen oder Ergänzungen können durch ein neues Testament oder ein sogenanntes „Testamentsergänzung“ vorgenommen werden.

Sie sollten die vorgenannten Schritte nie ohne rechtliche Beratung vornehmen. Bei komplexeren Vermögen oder gewissen Familienkonstellationen sind unüberlegte und rechtlich fragwürdige Testamente Anlass für jahrelange – kostspielige – Rechtsstreitigkeiten.

Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Termin.

Beachten müssen Sie aber, dass gegebenenfalls auch andere Personen der Auffassung sind, Erbe geworden zu sein. In diesem Fall könnte das Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins streitig geführt werden müssen.

Wir empfehlen daher bereits vor der Beantragung rechtlichen Rat einzuholen.