Pflichtteilsverzicht – Erbrecht – Erklärung und Hinweise

Ein Pflichtteilsverzicht ist eine Vereinbarung, bei der ein potenzieller Erbe, sofern er zum gesetzlichen Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichtet. Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, den nahe Angehörige (z.B. Kinder, Ehepartner) erhalten, auch wenn sie im Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt wurden. Beim Pflichtteilsverzicht sollten Sie folgende … Weiterlesen …